Wir sind ein junger Verein. Die SLG Sophienhöhe e.V. wurde im Oktober 2015 von einigen BDMP-Mitgliedern in Hambach-Niederzier gegründet. Alle schießen seit Jahren, einige von uns haben die
Schießleiterausbildung des BDMP durchlaufen. Die Vereinstätigkeit begann zum 1.1.2016.
Wir sind kein Schützenverein mit langen Traditionen, Schützenfesten, Königsschießen, Uniformen samt Orden und religiöser Prägung. Wir sind Sportlerinnen und Sportler aus allen Alters- und
Berufsgruppen. Wir erfreuen uns am sportlichen Schießen mit großkalibrigen Waffen, d.h. an intensivem Training im Verein und an der Teilnahme an Wettkämpfen. Auf Sicherheit auf dem
Schießstand, regelmäßigem Training und Einhaltung des Regelwerks unseres Schießsportverbandes legen wir größten Wert.
Aber natürlich kommt der Spass beim Schießen und drumherum nicht zu kurz! Z.B. bei einem gemeinsamen Samstagsfrühstück vor dem Training. Und natürlich treffen wir uns auch mal privat zum Grillen oder
zu anderen Unternehmungen.
Genaue Übersichten über Trainingstermine finden Sie hier.
Es gibt zum Schießsport in Deutschland inzwischen leider einiges zu sagen. Schützen gelten inzwischen bedauerlicherweise nicht mehr per se als Menschen wie Du und ich aus der Mitte des
Gesellschaft und als allgemein anerkannte Sportler.
Vielmehr sehen Schützen sich gesellschaftlich unter dauernden Rechtfertigungszwang wegen der Ausübung ihres Sports gestellt.
Sie unterliegen einer strengen staatlichen Kontrolle bei ständiger Verschärfung der waffenrechtlichen Anforderungen durch die EU, den Bund und die Länder. Häufig aus Gründen, die Sportschützen und
andere Besitzer legaler Waffen nicht zu vertreten haben.
Die bewaffnete Bedrohung unserer Gesellschaft kommt nachweislich nicht aus dem Schützenverein oder aus dem Jagdrevier!
Bei uns geht es ausschließlich um das sportliche Schießen mit Großkaliber-Waffen. Wir gehen verantwortungsvoll mit unseren Waffen um. Sicherheit hat oberste Priorität, auf dem Schießstand,
wie auch bei der Aufbewahrung und beim Transport der Waffen. Wir wissen um das Gefahrenpotential und sehen die Möglichkeit von Mißbrauch auch legal erworbener Waffen. Daher akzeptieren wir die
Erforderlichkeit der strengen Regeln des deutschen Waffenrechts als Preis für die Möglichkeit, unseren Sport auzuüben.
Wir sind verantwortungsvolle Sportler, vielfach geprüft und kontrolliert. Wir haben das Vertrauen unserer Mitmenschen verdient!
Wir schießen ausschließlich sportliche Disziplinen nach den Vorgaben der Schießsportverbände, denen wir angeschlossen sind.
Nur mal ab und zu mit einer Leihwaffe aus Interesse an Waffen schießen ist bei uns nicht möglich. Wer als Gastschütze zu uns kommt, tut dies mit dem Ziel, bei uns
Vereinsmitglied und Sportschütze zu werden. Wir machen keine Schießausbildung für jedermann.
Bei uns schießen Frauen und Männer aus allen Berufsgruppen und sind Mitglieder im Verein. Jeder Jeck ist anders, jeder hat seine eigene Meinung, aber alle sind gleich - viel wert. Das darf auch gar nicht anders sein!
Aber bestimmte Leute gehören nicht zu uns und passen auch nicht zu uns.
Friedrich Gepperth, Präsident des BDS (Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.), hat es kürzlich in einem Mitgliederbrief auf den Punkt gebracht:
Wer die Bundesrepublik Deutschland ablehnt, ist bei uns falsch.
Wer die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht bejaht und extremistischen Weltanschauungen anhängt – im Übrigen egal ob links, rechts, religiös oder sonst was – hat bei uns nichts zu
suchen.
Jemand der glaubt, er könne sich seine Gesetze selbst machen, wenn ihm die demokratisch geschaffenen nicht passen, gleichzeitig aber trotzdem staatliche waffenrechtliche Erlaubnisse für sich in Anspruch nehmen, ist auf dem Holzweg. Erlaubnisbehörden argumentieren nicht zu Unrecht: Wer die Bundesrepublik und ihre Regeln ablehnt, gewährleistet auch nicht, dass er sich an seine Pflichten aus dem Waffengesetz hält. Und solchen Leuten könne der Staat keine Waffen genehmigen. ....
.... Die Bundesrepublik hat ihre Macken. Aber sie ist das freieste und beste Staatswesen, das wir auf deutschem Boden je hatten. Die erforderlichen politische
Auseinandersetzungen mit unseren Gegner führen wir auf sachlicher Ebene. Gerade im Waffenrecht wollen wir so Einiges verbessert haben.
Aber unser bestehendes Staats- und Gemeinwesen, seine Werte und Regeln anerkennen wir ausdrücklich.
Dem können wir uns nur in vollem Umfang anschließen!
Der Schießsport wird in Deutschland über Schießsportverbände, denen Vereine oder teilweise auch Einzelpersonen angehören, organisatorisch geregelt.
Die Verbände erstellen Sportordnungen - sprich Regelungen für Wettkämpfe, die vom Bundesverwaltungsamt genehmigt werden müssen und kümmern sich z.B. um die Durchführung von
Sportveranstaltungen, Ausbildungen und um die Prüfung waffenrechtlicher Bedürfnisse der Mitglieder.
Wir sind als Schießleistungsgruppe im Dachverband "Bund der Militär- und Polizeischützen - BDMP" organisiert und betreiben den Schießsport dessen Regelwerk.
Hier ein Link zu Videos mit verschiedenen Disziplinen aus der Sportordnung des BDMP: https://vimeo.com/100454010
Sie sind volljährig und kommen mit ihrem Personalausweis und etwas Kleingeld für den Gastschützenbeitrag und die Munition zu uns. Sie bekommen eine Sicherheitseinweisung und können unter Aufsicht
mit einer Vereinswaffe schießen.
Das wird, außer bei ausgesprochenen Talenten, vielleicht erstmal frustrierend. Schießen ist keine leichte Disziplin. Neben Talent braucht es vor allem Trainingsfleiß, auch außerhalb des Schießstands.
Eine 1500 Gramm schwere Sportpistole auch mit einer Hand oder auch zwei Händen ruhig auf das Ziel zu halten gut zu zielen und sauber abzudrücken, muss wieder und wieder geübt werden.
Nach mehrmaligem Probetraining mit Klein- und Großkaliberwaffen können Sie sich überlegen, ob der Verein für Sie OK ist, der Verein überlegt sich, ob Sie für uns OK sind.
Sie beantragen mit einem neuen einwandfreien polizeilichen Führungszeugnis die Mitgliedschaft im BDMP. Kosten zur Zeit 75 EU pro Jahr, Aufnahmegebühr nochmals 75 EU.
Mit der Mitgliedschaft im BDMP und dem Führungszeugnis können Sie auch bei uns Mitglied werden. Sie können zunächst
eine Probemitgliedschaft beantragen. Diese dauert 6 Monate. Der vierköpfige Vorstand entscheidet dann. Nur wenn ale vier Vorstandsmitglieder zustimmen, werden Sie Vollmitglied. In den heutigen Zeiten
müssen wir vorsichtig und wählerisch sein. Wir sind ausschließlich an Sportschützen interessiert, also Leuten, die regelmäßig trainieren, mit zu Wettkämpfen fahren und im Verein mitmachen.
Karteileichen mit Waffenbesitz gibt es bei uns nicht, Waffenfreaks und Schutzbedürftige, die sich so eine Waffe besorgen wollen, haben ebenfalls Pech gehabt.
Wir sind ein kleiner Verein ohne eigenen Schießstand und Schießstandmieten für Großkaliber-Schießstände sind hoch. Unser Mitgliedsbeitrag wird jählich den Kosten der Standmieten angepasst und beträgt
ca. 250 EU pro Jahr. Wir erwirtschaften damit kaum Rücklagen. Dafür gibt es auber auch keine "Arbeitsdienste" die in vielen Vereinen neben dem Beitrag zu leisten oder finanziell abzugelten sind.
Unter 10-15 Arbeitsstunden bzw. 10 EU pro nichtgeleisteter Stunde neben dem Mitgliedsbeitrag geht anderswo auch meistens nichts.
Anschließend trainieren Sie regelmäßig bei uns mit, mindestens einmal im Monat, besser zweimal oder mehr.
Innerhalb des ersten Jahres müssen Sie einen Waffensachkunde-Kurs besuchen und die Prüfung bestehen, Kosten ca. 100-150 EU. Das sind auf jeden Fall 2-3 Pflichttermine, jede Menge Lernzeit und eine Prüfung.
Nach frühestens einem Jahr Mitgliedschaft im Verein und im BDMP können Sie über den Verein beim BDMP Ihre erste eigene Waffe beantragen. Der BDMP bestätigt ihnen, dass aus Sicht des Verbandes ein Bedürfnis für einen eigene Sportwaffe gegeben ist.
Voraussetzungen für die Bestätigung des BDMP sind ihr Schießbuch mit den regelmäßigen Eintragungen der Trainings bei uns im Verein, 12-18-mal im Jahr gemäß Waffengesetz, der Urkunde für die bestandene Waffen-Sachkundeprüfung und der Befürwortung des Waffenerwerbs durch den Verein.
Ab dem 18. Lebensjahr können Sie eine Kleinkaliberwaffe (Kal .22 lfB) erwerben und besitzen. Wenn Sie eine Großkaliberwaffe erwerben wollen, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist zusätzlich ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Das haben junge Sportschützen dem Amokläufer von Erfurt zu verdanken.
Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie vom BDMP eine Befürwortung zum Waffenerwerb. Damit gehen Sie zur Behörde und beantragen z.B. für eine Pistole oder Revolver eine Waffenbesitzkarte (grüne WBK) und die Voreintragung für den Erwerb ihrer gewünschten Schusswaffe.
Spätestens dann müssen Sie auch einen geeigneten und der Norm entsprechenden Waffenschrank haben, je nach Größe für Kurz- und/oder Langwaffen. Der Schrank muss ggf. abreißfest mit der Wand/dem Boden verschraubt sein und/oder mindestens 200kg wiegen. Die Behörde will als Nachweise Rechnungen, genaue Spezifikation und Fotos vom Waffenschrank samt Befestigung haben. Der Spass ist nach Waffenrechtsreform 2017 deutlich teuer geworden. Die ab dem 6.7.2017 zugelassenen Schränke sind ca 3 mal so teuer: für Kurzwaffen ab ca. 300 - 400 Euro aufwärts, für Lang (und Kurzwaffen) waffen ca. ab 600 EU. Das trifft alle Neueinsteiger, die zum ersten mal eine Schusswaffe beantragen. Für noch mehr Sicherheit und wegen des Kampfes gegen den Terror und zum Nutzen der Metallindustrie.
Die Behörde prüft sie dann gründlich. Folgendes wird geprüft:
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit:
Dabei geht es im Wesentlichen um die Überprüfung von Vorstrafen des Antragstellers, ggf. Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen oder verfassungswidrigen linken oder rechte Parteien oder
Gruppierungen wie z.B. die Reichsbürger. Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gehört seit kurzem dazu.
Geprüft wird auch eine Verwahrung in Anstalten und die Feststellung, ob aktuell Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller laufen.
Im Rahmen dieser Zulässigkeitsprüfung nimmt die Behörde Einsicht ins Bundeszentralregister, in das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und bittet die örtliche Polizeidienststelle um
Stellungnahme, ob gegebenenfalls Bedenken hinsichtlich Ihrer Zuverlässigkeit bestehen. Seit 2021 wird auch beim Verfassungsschutz angefragt.
Irgendwelche Vorstrafen, die nicht mindestens 10 Jahre her sind, sollten sie nicht in Ihrer Akte haben, insbesondere keine Freiheitsstrafen. Bei aktuellen Ermittlungsverfahren wartet die Behörde
den Aussgang des Verfahrens ab und entscheidet erst dann über ihren Antrag.
Persönliche Eignung:
Die persönliche Eignung umfasst die körperliche und psychische Konstitution des Antragstellers, es darf z.B. keine Drogen-/Alkoholabhängigkeit oder Geschäftsunfähigkeit vorliegen. Die Behörde ist
ebenfalls berechtigt, in das Erziehungsregister Einsicht zu nehmen, das gerichtliche Anordnungen während der Jugendzeit betrifft (Straftaten als Jugendlicher oder Weisungen und Auflagen des
Familiengerichts).
Waffenrechtliches Bedürfnis:
Die Behörde prüft, ob Sie seit mehr als einem Jahr Vereinsmitglied im Schützenverein und über den Verein in einem Schießsportverband organisiert sind. Damit haben Sie bei ausreichender sportlicher
Betätigung - mindestens 12 bis 18 mal pro Jahr - ein waffenrechtlich anerkennenswertes Bedürfnis für den Besitz geeigneter Sportwaffen.
Sachkundenachweis:
Hierfür haben Sie gelernt und sind geprüft worden und haben ihre Prüfungsurkunde von einem zugelassenen Waffensachkunde-Ausbilder.
Haftpflichtversicherung:
Sie sind über den Verein und den Verband (BDMP) entsprechend versichert. Eine zusätzliche private Haftpflichtversicherung ist trotzdem dringend anzuraten. Die Versicherungssummen des Verbandes
könnten zu niedrig sein, wenn es wirklich schlimm kommt. Aber keine Panik: es passiert so gut wie nie etwas. Ein Schießstand ist im Vergleich zum Auto ein sehr sicherer Ort.
Wenn das alles OK ist, bekommen Sie die Waffenbesitzkarte (WBK) mit dem entsprechenden Voreintrag für den gewünschten Waffentyp. Damit können
Sie eine entsprechende Waffe erwerben. Der Voreintrag ist ein Jahr gültig. Der Erwerb einer entsprechenden Waffe wird vom Verkäufer/Waffengeschäft an die Behörden gemeldet.
Sie müssen zwingend innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb nochmal zur Behörde, um die gekauft Waffe mit genauer Bezeichnung und Seriennummer etc. in Ihre Waffenbesitzkarte eintragen zu lassen. In
vielen Behörden wird auch erst dann die Berechtigung zum Munitionserwerb eingetragen.
Zu spät eingetragen? Ganz schlecht, es droht bei Verzug waffenrechtliche Unzuverlässigkeit! Da haben beim letzten Poststreik schon Leute gezittert, also lieber gleich selbst hingehen. Das ganze
Procedere kostet locker um die 100 Euro Verwaltungsgebühr, bis sie ihre ersten Waffen in die WBK eingetragen haben.
Damit beginnt Ihr Leben als Sportschütze und Waffenbesitzer:
Ihre Nachbarn sollten sich eigentlich freuen: sie sind mit hoher Wahrscheinlichkeit absolut unbescholten.
Aber erzählen Sie besser nicht, dass Sie Sportschütze und Waffenbesitzer sind. Manche ihrer Nachbarn halten sie dann möglicherweise für soetwas ähnliches wie einen Kinderschänder, zumindest für einen potentiellen Amokläufer.
"Waffennarren" nennt man uns in der Presse regelmäßig und wenig freundlich. Außer, wir Schützen gewinnen die meisten Medaillen bei der Olympiade. Dann sind wir zeitweise wieder "Sportler". Sparen Sie sich Autoaufkleber von Vereinen oder Verbänden und damit ggf. Kratzer im Lack.
Sie dürfen sich (waffenrechtlich) absolut nichts zu Schulden kommen lassen, siehe oben.
Die Waffe muss STÄNDIG sicher im Waffenschrank verwahrt sein und sie dürfen Sie nur zum Training oder zum Wettkampf mitnehmen, kürzester Weg hin und wieder zurück. Nur Sie selbst dürfen Zugriff auf
den Waffenschrank haben, ihre Frau / Freundin / Mann / Freund / Kinder natürlich nicht. Also den Schlüssel nicht rumliegen lassen oder gleich einen Waffenschrank mit elektronischem Zahlenschloss
kaufen.
Die Polizeibehörde kann jederzeit bei Ihnen vorbeikommen, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung und ihren Waffen- und Munitionsbestand überprüfen. Gibt es da irgendwelche Probleme, sind die Waffen schnell wieder weg.
Ggf. müssen Sie die Kontrolle bezahlen, auch wenn alles OK ist. In manchen Bundesländern / Landkreisen kann das locker über 100 EU kosten. Hier in NRW bisher noch nicht.
Natürlich NULL Alkohol, wenn Sie eine Waffe dabeihaben,
also kein Bierchen mehr nach dem Schießen wie einst bei Schützen und Jägern üblich, leider!
Haben sie bei einer Fahrzeugkontrolle eine Waffe dabei und auch nur minimale Alkoholwerte - auch deutlich unterhalb der Schwelle für ein Verkehrsdelikt: das war es mit ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und damit ihrem Waffenbesitz. Und es wurde schon an der Zufahrt von Schützenvereinen kontrolliert!
Fallen Sie Vater Staat irgendwie blöd auf, z.B. durch Trunkenheitsfahrten, deutliche Geschwindigkeitsübertretungen, häufige sonstige Verkehrsdelikte, Steuern hinterzogen und deswegen verurteilt, Unterhalt für Frau und Kinder nicht bezahlt, ein paar Mal im Fokus der Polizei wegen Alkoholausfällen in der Öfffentlichkeit, ruhestörender Lärm, häusliche Streitereien, falsche Parteien oder Vereine, evtl. sogar nur politisch besonders dämliche Äußerungen bei Facebook etc, kann ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit von der Behörde ruckzuck aberkannt werden und sie sind ihre Waffenbesitzkarte wieder los und müssen die Waffen abgeben oder verkaufen.
Dauernde schießsportliche Aktivität:
Sie müssen auch zukünftig dauernd schießsportlich aktiv sein. Klar: wer nicht schießt, hat kein Bedürfnis für den Waffenbesitz.
Dass heißt: Mitglied im BDMP, im Verein, regelmäßig zum Training gehen und zumindest an den Vereinsmeisterschaften teilnehmen. Wenn Sie mehr Waffen als im Sportschützenkontingent enthalten
sind, erwerben wollen, müssen Sie mehrfach bei überregionalen, vom Verband anerkannten Wettkämpfen mitschießen. Das kostet dann wieder Training und Wettkampfwochenenden.
Alle fünf Jahre bzw. nach bei jedem weiteren Waffenerwerb kontrolliert das alles die Behörde ggf. wieder. Der Verein bzw. der Verband muss die
schießsportliche Aktivität bestätigen. Besitzen Sie Kurz- Und Langwaffen, müssen sie mit jedem Waffentyp mindestens einmal im Quartal trainiert haben. Für passionierte Schützen ist das natürlich
alles kein Problem.
Weiterführende Ausbildungen:
Vom Verein kommen dazu: Lehrgänge beim BDMP zu Standaufsicht und Schießleitung, da müssen alle Mitglieder ran. Dazu ein Kurs in erster Hilfe. Alles in allem Kosten von ca. 150 EU.
Es wird immer enger für Schützen:
Es ist davon auszugehen, dass die Situation für Schützen in den nächsten Jahren noch schwieriger wird. Schützen sind eine ungeliebte Minderheit, bei jedem Problem mit der inneren Sicherheit /
jedem Auftritt eines Irren wird das Waffenrecht verschärft. Der Staat will nach Möglichkeit weniger / keine Waffen in der Bevölkerung und macht es seinen Bürgern entsprechend schwer - und immer
schwerer.
Das heißt: mehr Regeln, mehr Verbote, mehr Kontrollen, eventuell sogar medizinisch-psychologische Untersuchungen alle paar Jahre. Alles das zahlt der Sportschütze selbst. Und wer will/kann schon das
Risiko eingehen, bei einer MPU durchzufallen und ggf. gleich noch den Führerschein mit abzugeben? Stellen Sie sich mal vor, sie wären Pilot oder Berufskraftfahrer mit Frau, Kindern und Haus. Da hört
der Spass am Sportschießen schnell auf.
Laufende Kosten:
Großkaliber-Schießen ist außerdem nicht billig, Sie sind bei uns mit ca. 350 EU an Mitgliedsbeiträgen (BDMP und Verein) im Jahr dabei. Eine brauchbare Sportpistole fängt bei ca. 1000 EU aufwärts
an, kann aber auch ohne besonderen Luxus das Doppelte kosten. 50 Schuss brauchbare Munition, die nicht irgendwo Löcher macht, kosten ca. 15-20 EU bei der günstigen 9mm-Luger Munition für Pistolen.
Andere Kaliber bis zu 30 EU, bei Langwaffen wird es noch teurer, sowohl in der Anschaffung - eine gute Optik ist so teuer wie ein gutes Gewehr - wie auch bei der Munition.
50 Schuss sind mit der Kurzwaffe schnell weg. Wer nicht trainiert, wird auch nicht besser. Der Besitz der Waffe allein macht noch keinen Schützen.
Alternativen:
Den Spaß am Schießen gibt’s auch einfacher und billiger: eine Luftpistole oder ein Luftgewehr macht auch Spaß, die Munition kostet fast nichts und die Kosten für diese Vereine sind eventuell geringer. Schießen lernen Sie dabei auch sehr gut. Sie müssen für den Erwerb einer Druckluftwaffe nur 18 Jahre alt sein. Und der Staat interessiert sich dann auch nicht für Sie.....noch nicht.
Immer noch nicht die Schnauze voll und abgeschreckt?
Na dann: herzlich willkommen bei den Großkaliber-Sportschützen!